Ergotherapie

Tarife

Ergotherapie Tarife

Die Kosten der Ergotherapie sind durch Tarifverträge sowohl mit den Krankenkassen wie auch mit der IV geregelt.

Die Leistungen werden auf Grund ärztlicher Verordnung durch die Grundversicherung der Krankenkasse oder der Invalidenversicherung übernommen.

Bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen verbleibt ein Selbstbehalt von 10 %.

Bei der Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung werden die gesamten Kosten übernommen.

Private Kostenübernahme ist ebenfalls möglich.